‹ Zur Startseite

Auftragsverarbeitungsvertrag

Platzhalter – Vertrag nach Art. 28 DSGVO wird vor dem Start erstellt und bei der Registrierung digital abgeschlossen.

Vorgesehene Inhalte: Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung (Arbeitszeit, Abwesenheiten, Lohnunterlagen der Beschäftigten des Kunden), Kategorien betroffener Personen und Daten, Weisungsrecht, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung und Rückgabe nach Vertragsende, Kontrollrechte.